Zum Inhalt springen
Ratgeber

AI Act im Marketing: Was Industrieunternehmen jetzt umsetzen müssen

Was müssen Industrieunternehmen im Marketing durch den AI Act jetzt umsetzen?

Seit dem 2. Februar 2025 gilt Art. 4 der KI-Verordnung: Unternehmen müssen ausreichende KI-Kompetenz im Team sicherstellen. Ab August 2026 greift zusätzlich Art. 50 - synthetische Inhalte wie KI-Bilder, Deepfake-Videos oder KI-Texte müssen maschinenlesbar als solche gekennzeichnet werden, wenn sie über interne Zwecke hinausgehen und öffentlich sichtbar sind.

Der AI Act (KI-Verordnung, EU 2024/1689) ist kein Gesetz nur für Chatbot-Hersteller oder Rüstungskonzerne - er betrifft jedes Marketing-Team, das KI-Werkzeuge einsetzt. Für Industrieunternehmen heißt das konkret: Wer mit KI-generierten Produktrenderings, automatisiert erstellten Produkttexten oder einem Chatbot auf der Website arbeitet, fällt in den Anwendungsbereich.

Zwei Fristen sind entscheidend:

  • Seit 2. Februar 2025: Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4 KI-VO) - Mitarbeitende, die KI-Systeme einsetzen oder deren Output freigeben, müssen ausreichend geschult sein.
  • Ab 2. August 2026: Kennzeichnungspflicht für synthetische Inhalte (Art. 50 KI-VO) - betrifft insbesondere Bild-, Video- und Audioinhalte, die täuschend echt wirken.

Wer heute schon Prozesse aufsetzt, muss 2026 nicht in Panik nachrüsten.

Wo steckt KI im Industrie-Marketing überhaupt - und wo ist das Risiko?

KI ist im Industrie-Marketing längst Alltag: bei Produktrenderings für den Katalog, virtuellen Messebildern, Chatbots auf der Website und automatisiert generierten Produkttexten. Laut Bitkom setzen 2024 bereits 34 % der deutschen Unternehmen KI ein, im industriellen Mittelstand (VDMA) sind es bei Marketing- und Vertriebsprozessen zunehmend Werkzeuge zur Bild- und Textgenerierung.

Vier Einsatzfelder sind im Industrie-Marketing besonders verbreitet:

  1. Produktrenderings: Statt teurer Fotoshootings in der Produktionshalle entstehen Maschinen- oder Bauteil-Visualisierungen per KI - schnell, günstig, aber potenziell irreführend, wenn sie als reale Fotos ausgegeben werden.
  2. Messebilder und Standvisualisierungen: KI-generierte Renderings von Messeständen oder Anwendungsszenarien, oft in Angeboten oder auf LinkedIn genutzt.
  3. Chatbots im B2B-Vertrieb: Website-Chatbots, die technische Rückfragen zu Maschinen oder Ersatzteilen beantworten - hier gilt eine eigene Informationspflicht (Art. 50 Abs. 1), unabhängig von der 2026er-Frist.
  4. Produkttexte und Datenblätter: Automatisiert generierte technische Beschreibungen, die ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden.

Bei faires.marketing sehen wir im Alltag mit B2B- und Industriekunden aus dem Rheinland genau diese vier Felder am häufigsten - und genau hier entstehen auch die meisten Unsicherheiten, was jetzt gekennzeichnet werden muss und was nicht.

Was ist im Marketing kennzeichnungspflichtig - und was nicht?

Kennzeichnungspflichtig sind laut Art. 50 KI-VO Inhalte, die täuschend echt wirken - etwa realistisch wirkende KI-Produktfotos oder Deepfake-Videos, die als authentisch durchgehen könnten. Nicht kennzeichnungspflichtig sind offensichtlich stilisierte Grafiken, klar erkennbare Illustrationen oder Inhalte, die erkennbar bearbeitet/gestaltet sind und keine Verwechslungsgefahr mit echten Aufnahmen erzeugen.

Die Abgrenzung läuft über den Grad der Täuschungsgefahr, nicht über das Werkzeug an sich:

Beispiel Kennzeichnungspflichtig? Warum
Fotorealistisches KI-Rendering einer neuen Maschine, als 'Produktfoto' präsentiert Ja Täuschend echt, Verwechslung mit realer Aufnahme möglich
Erkennbar stilisierte 3D-Illustration im Erklär-Video Nein Kein Täuschungspotenzial, klar als Grafik erkennbar
KI-generiertes Messestand-Rendering vor dem Bau des echten Stands Ja, wenn als reales Bild suggeriert Muss als Visualisierung gekennzeichnet sein
Chatbot-Antwort auf Kundenanfrage Ja (eigene Pflicht) Nutzer müssen informiert werden, dass sie mit KI interagieren
Automatisiert generierter, aber redaktionell geprüfter Produkttext Im Regelfall nein Menschliche Prüfung + keine Bild-/Video-Täuschung, aber Kennzeichnung bei Massentexten empfohlen

Faustregel für Marketing-Teams: Sobald ein Bild oder Video mit einer echten Kamera-Aufnahme verwechselt werden könnte, gilt die Kennzeichnungspflicht. Bei reinen Textinhalten ist die Rechtslage aktuell (Stand 2025) weniger streng geregelt, aber Transparenz zahlt sich als Vertrauenssignal ohnehin aus - mehr dazu im GEO-Abschnitt weiter unten. Vertiefende Einordnung zu KI-Kennzeichnung im B2B-Kontext finden Sie auch in unserem Beitrag zu KI-generierten Bildern für Industrie-Websites.

Was bedeutet die KI-Kompetenzpflicht für das Marketing-Team konkret?

Art. 4 KI-VO verpflichtet Unternehmen seit Februar 2025, sicherzustellen, dass Mitarbeitende, die KI-Systeme bedienen oder deren Ergebnisse verantworten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Für Marketing-Teams heißt das: klare interne Freigabe-Prozesse, geschulte Ansprechpersonen für KI-generierte Inhalte und dokumentierte Verantwortlichkeiten - unabhängig von der Unternehmensgröße.

Die Pflicht ist bewusst offen formuliert - es gibt keine feste Stundenzahl an Schulung, die vorgeschrieben ist. Entscheidend ist, dass das Kompetenzniveau zum tatsächlichen Risiko der eingesetzten KI passt. Für ein Industrieunternehmen, das KI zur Bildgenerierung oder für einen Website-Chatbot nutzt, empfiehlt sich ein dreistufiger Prozess:

  1. Verantwortlichkeit festlegen: Wer im Marketing-Team darf KI-Tools produktiv einsetzen, wer gibt final frei?
  2. Kennzeichnungs-Checkliste: Jedes KI-generierte Asset wird vor Veröffentlichung gegen die Kriterien aus Art. 50 geprüft (siehe Tabelle oben).
  3. Dokumentation: Kurz vermerken, welches Tool, welcher Prompt und welche Freigabe-Person hinter einem veröffentlichten Asset stehen - das schützt im Streitfall.

Gerade im industriellen Mittelstand, wo Marketing oft nebenbei von 1-2 Personen gestemmt wird, lohnt sich ein schlanker, aber schriftlich fixierter Prozess mehr als ein aufwendiges Schulungsprogramm. Wie sich das mit einer performanten, GEO-optimierten Website verbinden lässt, zeigen wir im Leitfaden zu KI-Sichtbarkeit für Industrieunternehmen.

Warum zahlt AI-Act-Compliance auf E-E-A-T und KI-Sichtbarkeit ein?

Transparente Kennzeichnung von KI-Inhalten stärkt die E-E-A-T-Signale (Experience, Expertise, Authoritativeness, Trustworthiness), die Google und generative KI-Systeme wie ChatGPT bei der Quellenauswahl bewerten. Unternehmen, die offen mit KI-Einsatz umgehen, wirken glaubwürdiger - und werden von KI-Suchsystemen eher als vertrauenswürdige Quelle zitiert.

E-E-A-T ist kein Ranking-Faktor im klassischen Sinne, sondern ein Qualitätsrahmen, den Google und generative Suchsysteme nutzen, um Vertrauenswürdigkeit einzuschätzen. Ein Industrieunternehmen, das transparent macht, wo KI im Marketing eingesetzt wird - und wo bewusst nicht -, signalisiert genau die Sorgfalt, die diese Systeme belohnen.

Praktisch bedeutet das: Eine klar gekennzeichnete Produktvisualisierung wirkt vertrauenswürdiger als ein unmarkiertes Rendering, das später als 'nicht echt' entlarvt wird und der Marke schadet. Für die GEO-Optimierung (Generative Engine Optimization) - also die Sichtbarkeit in ChatGPT, Perplexity & Co. - gilt: Quellen mit klaren, überprüfbaren Aussagen und nachvollziehbarer Transparenz werden häufiger zitiert als Seiten mit vagen oder unbelegten Behauptungen.

Genau hier setzt faires.marketing an: Wir bauen für B2B- und Industriekunden im Rheinland Websites, die kompromisslose 100/100-Performance mit GEO-Optimierung verbinden - inklusive strukturierter Daten und klar gekennzeichneter Inhalte, die sowohl Google als auch KI-Suchsysteme als vertrauenswürdig einordnen. Das 70/30-Prinzip macht das risikofrei erlebbar: 70 % Ihrer neuen Website bauen wir vorab kostenlos, Sie entscheiden erst danach.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte im Marketing?
Die konkrete Kennzeichnungspflicht für synthetische Inhalte nach Art. 50 KI-VO gilt ab dem 2. August 2026. Die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 gilt bereits seit dem 2. Februar 2025.
Muss jedes KI-generierte Produktbild gekennzeichnet werden?
Nein. Kennzeichnungspflichtig sind Bilder, die täuschend echt wirken und mit realen Fotos verwechselt werden könnten. Erkennbar stilisierte Illustrationen oder Grafiken fallen nicht darunter.
Betrifft der AI Act auch kleine Industrieunternehmen ohne eigene IT-Abteilung?
Ja. Die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) gilt unabhängig von der Unternehmensgröße - sie verlangt keine eigene IT-Abteilung, aber klare interne Verantwortlichkeiten für den Umgang mit KI-Tools.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Website-Chatbots?
Ja, hier gilt sogar eine eigenständige, bereits geltende Informationspflicht: Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System interagieren, nicht mit einem Menschen.
Welche Behörde überwacht die Einhaltung der KI-VO in Deutschland?
In Deutschland ist unter anderem die Bundesnetzagentur als zuständige Marktüberwachungsbehörde für bestimmte KI-VO-Bereiche vorgesehen; die genaue Behördenstruktur wird national noch ausgestaltet.
Hilft AI-Act-Compliance tatsächlich bei der Sichtbarkeit in ChatGPT & Google?
Indirekt ja: Transparente, überprüfbare Inhalte stärken E-E-A-T-Signale, die sowohl klassische Suchmaschinen als auch generative KI-Systeme bei der Quellenauswahl berücksichtigen.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung / AI Act)
  2. Bitkom: KI-Einsatz in deutschen Unternehmen 2024
  3. VDMA: Künstliche Intelligenz im Maschinenbau
  4. Bundesnetzagentur: Zuständigkeiten KI-Verordnung

Über Gordon Wolfertz

Gründer, faires.marketing

Gordon Wolfertz ist Gründer von faires.marketing mit Sitz in Monheim am Rhein. Er entwickelt mit seinem Team Marketing- und Webstrategien an der Schnittstelle aus Design, Performance und GEO – mit besonderem Fokus auf B2B- und Industrieunternehmen und rund 14 Jahren Design- und Marketing-Erfahrung.